Bei einer KfW 55 bzw. KfW 70 Förderungen richten sich die Dämmstoffstärken nach den Angaben im Energiebedarfsausweis des jeweiligen Gebäudes der zuvor erstellt werden muss. In den meisten Fällen werden je nach Fußbodenaufbau Dämmstärken zwischen 100 und 200 mm mit WLG 038 gefordert.