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Schulungspflicht für Produkte mit Diisocyanate

Schulungspflicht für Produkte mit Diisocyanate

Am 4. August 2020 wurde die neue REACH Beschränkungsregelung für Diisocyanate im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Das Ziel der Beschränkung ist, möglicherweise durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen zu verhindern. Hiervon sind folgende Produkte aus unserem Sortiment betroffen. LohrElement PU-Montageschaum, LohrElement PU-Pistolenschaum, Flüssigkleber Typ FLE und Kartuschenkleber Typ KLE.

Spätestens bis zum 24. August 2023 müssen alle gewerblich und industriell verarbeitenden Betriebe ihre Mitarbeiter schulen, die ständig diese Produkte verarbeiten.

Wir stellen hierfür Unterlagen zur Verfügung, welche von den Betroffenen zur Schulung verwendet werden können. Als Nachweis für die Durchführung der Schulung steht ein Fragebogen bereit. Dieser dient als Bestätigung für jeden einzelnen Mitarbeiter für die Schulung geänderten Anforderungen beim Umgang mit Diisozyanat. Die Schulung ist alle fünf Jahre zu wiederholen.

 

Schulungsunterlagen:

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