Mauerwerksbau
Das System ist mit Kimmsteinüberdämmung lieferbar. Die seitliche Dämmstärke ist nach Absprache mit dem Statiker bis zu 1/3 der Mauerwerksbreite ausführbar. Die Dämmstärke der Bodenteile kann gemäß der allgemeinen Bauartgenehmigung Nr. 23.34-1325 einlagig 60 bis 200 mm, mehrlagig bis 300 mm betragen.